Schulsozialarbeit
Wir verstehen Schulsozialarbeit als eine präventive, begleitende und krisenintervenierte Beratung für alle Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte nach dem Prinzip der Freiwilligkeit und Vertraulichkeit.
Die Schulsozialarbeit ist also ein „eigenständiges Dienstleistungsangebot“ der Jugendhilfe am Ort Schule, das sowohl für das System schule, für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern als auch für Lehrkräfte spezifische Hilfen anbietet und vielfältige Entwicklungsprozesse unterstützt.
Seit dem 15.März 2012 ist Monika Meier-Tischer Schulsozialarbeiterin an der Jens-Iwersen Schule in Hattstedt. Angestellt ist sie beim diakonischen Werk in Husum.
Aufgabenfelder der Schulsozialarbeit
1.Einzelfallhilfe
- regelmäßige Sprechstunden für Schülerinnen und Schüler an 3 Tagen in der Woche
- Beratungsgespräche mit Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräften
- sozialpädagogische Intervention in aktuellen Krisensituationen
- kollegialer Austausch /Beratung mit Schulleitung und Lehrkräften (Tandem)
- Hilfestellung und Beratung bei Lebensproblemen im schulischen und häuslichen Kontext (z.B. Gewalt, Trennungsprobleme, Erziehungsschwierigkeiten, Schulabsentismus)
- Präventionsangebote
- Vermittlung und Begleitung zu Ämtern, Behörden, Beratungsstellen
- Vermittlung von Freizeitangeboten
2. Soziale Gruppenarbeit
- Verbesserung des sozialen Klimas in den Klassen (wöchentliche Teilnahme an den Klassenratsstunden
- Kompetenzen Training (z.B. in den Bereichen Sozialverhalten, Konfliktlösungsstrategien, Mobbing)
- Übungen und Projekte zum Stärkung der Klassengemeinschaft und Regelakzeptanz
- Mädchen- und Jungenarbeit
3. Elternarbeit
- Stärkung der Eltern und Sorgeberechtigten in ihrer Erziehungskompetenz ( Elterngespräche)
- Beratung und Begleitung der Eltern und Erziehungsberechtigten bei der Beantragung von Jugendhilfemaßnahmen
- Vermittlung an andere Institutionen, z.B. Beratungsstellen, Ärzte
4.Angebote für und mit Lehrerinnen und Lehrern
- Unterstützung Lehrkräfte in ihrer pädagogischen Arbeit
- Teilnahme an Lehrerkonferenzen
- Teilnahme an Schulkonferenzen bei Bedarf
- Gemeinsame, themenzentrierte Bildungsangebote
5. Kooperation mit außerschulischen Institutionen – sozialräumlische Vernetzung
- Vermittlung von kultur- und Freizeitangeboten
- Teilnahme an Supervision
- Teilnahme an Dienstbesprechungen, Arbeitsgemeinschaften
- Kooperation mit der Kinder- und Jugendhilfe und Beratungseinrichtungen wie Schulpsychologe, Suchtberatung, Kinderschütz Zentrum