Herrendeichschule Nordstrand

Wir sind eine Grund- und Gemeinschaftsschule. Zurzeit besuchen ca. 140 Schülerinnen und Schüler in 12 Klassen unsere Schule.

Unser Schulprogramm, Aktivitäten und Termine rund um unsere Schule können über unsere Homepage www.herrendeichschule-nordstrand.de eingesehen werden.

Das Ausbildungsangebot der Herrendeichschule Nordstrand

An der Herrendeichschule Nordstrand können Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst in den Lehrämtern Grundschule und Gemeinschaftsschule ( SEK I ) ausgebildet werden.

Dies ist uns möglich in folgenden Fächern:

Grundschule

Deutsch, Sachunterricht

Gemeinschaftsschule

Mathematik, Physik, Biologie, WiPo, Musik, Deutsch

Unsere Schule verfügt über mehrere Lehrkräfte, die das Ausbildungszertifikat erworben haben und sich in diesem Bereich fortbilden. Sie begegnen dieser Aufgaben mit Motivation und Engagement.

Das Ausbildungskonzept der Herrendeichschule Nordstrand

„Die Ausbildung durch die Schule basiert auf einem Ausbildungskonzept der Schule, das an den Ausbildungsstandards ausgerichtet ist.“ (APVO Lehrkräfte)

Rechtliche Grundlagen

Die ausbildende Schule sowie die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiVs) orientieren ihr Zusammenwirken an den gültigen Rechtssetzungen und Regelungen.

Dazu gehören unter anderem:

  • das Schulgesetz des Landes Schleswig-Holstein
  • die Landesverordnung über die Ordnung des Vorbereitungsdienstes (APVO Lehrkräfte vom 6.1.2020) und dazugehörige Erlasse
  • das Pädagogische Konzept der Schule
  • das Ausbildungskonzept der Schule
  • Grundschulschulordnung
  • Orientierungsstufenordnung
  • Gemeinschaftsschulordnung
  • Fachcurricula und schulinterne Fachcurricula
  • Bildungsstandards
  • fachbezogene Bildungsstandards
  • Ausbildungsstandards
  • Fachspezifische Ausbildungsstandards
  • relevante Konferenzbeschlüsse

Aufbau des Ausbildungskonzeptes

Im Ausbildungskonzept der Herrendeichschule Nordstrand werden die Gesichtspunkte beschrieben, die als Konkretisierung der APVO Lehrkräfte § 7- Ausbildung durch die Schule- die praktische Arbeit strukturieren.

Es werden in einem handlungsanleitendem Text die Rechte, Pflichten und Aufgaben folgender Personengruppen beschrieben.

Es handelt sich um folgende Personen:

  1. der Schulleiter/die Schulleiterin
  2. die Ausbildungslehrkräfte (Alks)
  3. die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiVs)

1. Der Schulleiter/die Schulleiterin (SL)

 

  1. Berufung der Ausbildungslehrkräfte
  2. Verantwortung für den Unterricht
  3. Verantwortung für die der Schule zugewiesenen Ausgleichsstunden
  4. Dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst
  5. Orientierung an Standards

a. Berufung der Ausbildungslehrkräfte

Bei der Berufung einer Lehrkraft berücksichtigt der Schulleiter/die Schulleiterin das Interesse der Lehrkräfte an der Ausbildungsaufgabe, ihre fachliche Kompetenz und die jeweilige Situation der Arbeitsbelastung der Lehrkraft.

Der Schulleiter/die Schulleiterin ist bestrebt, innerhalb der Schule ein breites Fächerspektrum an Ausbildungslehrkräften zu fördern. Ein breites Angebot vereinfacht die aktuelle Berufung und ggf. die Anforderung einer LiV bei auftretendem Unterrichtsbedarf. Vorrangig bleibt die Erteilung von Unterricht nach den Erfordernissen der Stundentafeln.

b. Verantwortung für den Unterricht

Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst ist Kollegin/Kollege wie jede/r andere. Der Schulleiter/die Schulleiterin überprüft ihr pädagogisches und fachliches Tun in gleicher Weise, insbesondere so, wie es auch sonst für dienstliche Beurteilungen geschieht.

Die SL verschafft sich einen Eindruck davon, wie im schulischen Umfeld die Arbeit der LiV wahrgenommen wird. Der SL kann von der LiV Einsicht über Verfahren und Ergebnisse sowie Schlussfolgerungen aus der Schülerevaluation einfordern. Er beobachtet das Verhalten der LiV in Bezug auf allgemeine Pflichten.

Die SL besucht pro Halbjahr den Unterricht der LiV in jedem Fach. Die SL führt möglichst einmal pro Schuljahr ein Mitarbeitergespräch mit der LiV. Dabei geht sie auf Standards ein, auf die Stellung der LiV im schulischen Leben, die Zusammenarbeit mit den Lehrkräften, Schwerpunkte der Arbeit, Ziele des kommenden Halbjahres, Belastungen und Probleme. Die SL macht sich Aufzeichnungen darüber und gibt das Protokoll an die LiV weiter.

Im 2. Ausbildungshalbjahr teilt die Schulleitung der LiV aus ihrer Sicht den Zwischenstand mit.

c. Verantwortung für die der Schule zugewiesenen Ausgleichsstunden

Jede LiV leistet durchschnittlich pro Semester im Umfang von 10 Stunden eigenverantwortlichen Unterricht, für ihre Ausbildung stehen 4 Erlassstunden direkt zur Verfügung. Diese Stunden werden an die Ausbildungslehrkräfte gegeben.

Die übrigen 6 Stunden werden nicht auf das PZV der Schule angerechnet und sollten als Differenzierungsstunden genutzt werden.

d. Dienstliche Beurteilung

Die Dienstliche Beurteilung am Ende der Ausbildung nach 3 Semestern (ggf. schon am Ende des 2. Semesters oder erst am Ende des 4. Semesters) beruht auf den oben angeführten Informationsergebnissen (unter 1b). Zusätzlich zu den oben dargelegten Informationswegen hält die SL Kontakt mit den Ausbildungslehrkräften und nimmt an den schulinternen Lehrproben der LiV teil.

Außerdem muss für die LiV eine transparente Grundlage für die dienstliche Beurteilung durch die Schulleitung, auf der Basis der Ausbildungsstandards sichergestellt, sein. Da sie in der Prüfung hohes Gewicht hat (25%), ist hier besondere Sorgfalt geboten. Die SL stellt im Zusammenhang mit der Prüfung selbst die einzige Instanz mit kontinuierlicher Wahrnehmung der LiV dar.

e. Orientierung an Standards

Der SL achtet darauf, dass die LiV in allen Klassen- und Jahrgangsstufen schulartübergreifend Hospitationserfahrung sammeln können.

Der SL ist für den Inhalt der Ausbildung mitverantwortlich. Um die Einhaltung der fachspezifischen Ausbildungsstandards zu gewährleisten, wirkt er darauf hin, dass sie in den Fachkonferenzen thematisiert werden. Außerdem sollte die SL den Ausbildungslehrkräften die Teilnahme an den zusätzlichen Veranstaltungen für Ausbildungslehrkräfte ermöglichen. Diese werden meist von den Studienleitern, zu den Pflichtmodulen der betreuten LiV angeboten.

Bei Konfliktsituationen zwischen Alk und LiV kann die SL beratend und vermittelnd einbezogen werden.

Schulinterne Regelungen zur Kompetenzentwicklung der LiV, insbesondere interne Lehrproben, werden organisatorisch unterstützt, ebenso begrenzte Freistellungen für Hospitationen auswärts.

Die SL unterstützt den Ausbildungsprozess, indem Gäste aus anderen Schulen an den Lehrproben teilnehmen können.

2. Die Ausbildungslehrkräfte (Alk)

 

a. Umfang der Betreuung

b. Umfang der Hospitationen und des Ausbildungsunterrichts

c. Lehrproben und Hospitationsstunden

 

a. Umfang der Betreuung

Die Ausbildungslehrkräfte haben die Aufgabe, die LiVs in der schulischen Bildungs- und

Erziehungsarbeit mit Blick auf die Ausbildungsstandards anzuleiten, sie zu beraten und zu

unterstützen.

Zu Beginn der Ausbildung und nach sechs Monaten führen sie Orientierungsgespräche über den Stand und die persönliche Ausgestaltung der Ausbildung mit der LiV. Über dieses Gespräch wird ein Formblatt (siehe Anhang) gefertigt, das Fragestellungen, wichtige Vereinbarungen, Termine und Ziele enthält. Diese Gespräche müssen regelmäßig geführt werden und dienen der LiV als Grundlage für das zu schreibende Portfolio. Der Inhalt des Gesprächs ist vertraulich.

Die LiV wird von der Alk in die schulischen Gepflogenheiten an der Herrendeichschule eingeführt und erhält die Willkommensmappe.

Darüber hinaus führt die Alk die LiV in die Teamstrukturen der Schule ein. Sie thematisiert die Standards der Ausbildung sowie grundlegende Erfahrungen ihrer Ausbildungstätigkeit in den Fachkonferenzen, um weitere Entwicklungen anzustoßen und an der Präzisierung des Ausbildungskonzepts mitzuwirken.

b. Umfang der Hospitationen und des Unterrichts unter Anleitung

Die Alk hospitiert einmal wöchentlich, pro Fach im Unterricht der LiV und lässt die LiV in ihrem eigenen Unterricht einmal wöchentlich hospitieren. Beide Stunden werden analysiert. Hospitationen und Besprechungen werden soweit möglich im Stundenplan festgeschrieben. Der Unterricht unter Anleitung kann, z.B. für Projektunterrichtseinheiten, ohne Auswirkung auf die Stundentafel variabel gestaltet werden. Zusätzlich ist es möglich in seinen Fächern oder Neigungsfächern auch bei anderen Kolleginnen und Kollegen zu hospitieren. Einen Anspruch darauf gibt es jedoch nicht.

c. Beratungsbesuche

Da im Examen Lehrproben abzulegen sind, muss die LiV 3 Beratungsbesuche pro Fach sowie 2 Beratungsbesuche in Pädagogik (Gesamtanzahl: 8 Beratungsbesuche), mit entsprechend prüfungsgleichen (siehe APVO ) Ansprüchen und Vorgaben, absolvieren.

An diesen Beratungsbesuchen nehmen falls möglich der Schulleiter und die Alk teil. Auch Gäste, der eigenen Schule oder anderer Schulen, können auf Wunsch der LiV eingeladen werden ( z. B. andere LiVs, andere Alk ). Ein Anspruch auf Teilnahme besteht jedoch nicht.

Weiterhin sind zu den Hospitationsstunden die Ausarbeitungen frühzeitig der Alk vorzulegen. Die Ausarbeitung der Stunde sollte das Stundenthema, die Einordnung in die Einheit, das Stundenziel, Teilziele / Intentionen / zu erreichende Kompetenzen und eine Verlaufsskizze beinhalten.

 

 

3. Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV)

a. Einführung in die schulischen Gepflogenheiten

b. Eigenverantwortlicher Unterricht

c. Unterricht unter Anleitung und Hospitationen

d. Teilnahme am Schulleben

e. Kollegiales Verhalten

f. Verantwortung für die Ausbildung und Prüfungsvorbereitung

 

a. Einführung in die schulischen Gepflogenheiten

Die LiV wird von der Alk in die schulischen Gepflogenheiten an der Herrendeichschule eingeführt. Dazu gehören ein Rundgang durch das Gebäude, Lesen von Stunden-, Vertretungs- und Aufsichtsplänen, Informationssysteme, Reservierungsverfahren, Schlüsselzugang, Kopiermodalitäten u.ä. Zudem erhält sie eine Willkommensmappe. Sie erhält außerdem das pädagogische Konzept der Gemeinschaftsschule, die schulinternen Fachcurricula und das Ausbildungskonzept. Die aktuellen Fassungen des Schulgesetzes, die Grundschul- und Gemeinschaftsschulordnung sowie die Orientierungsstufenordnung stehen online zur Verfügung.

b. Eigenverantwortlicher Unterricht / Vertretung

Die SL bespricht zu Beginn des Semesters mit der LiV ihren Einsatz im eigenverantwortlichen Unterricht. Die LiV setzt sich mit der vorhergehenden Lehrkraft in Verbindung, um Informationen über die Lerngruppe zu erhalten. Die LiV dokumentiert ihren eigenverantwortlichen Unterricht.

Sie fertigt eine Stoffverteilung an und diese enthalten die geforderten Leistungsnachweise (z. B. Klassenarbeiten). Die Orientierung an den Fachanforderungen und den Bildungsstandards ist verpflichtend.

Die LiV kann im geringen Maße zu Vertretungsunterricht eingesetzt werden. Nur so erhält die LiV einen realistischen Einblick und das nötige Rüstzeug für ihre zukünftigen Aufgaben.

c. Unterricht unter Anleitung und Hospitationen

Einmal wöchentlich (pro Fach) hospitiert sie bei der Alk, einmal wöchentlich (pro Fach) kommt die Alk in ihren Unterricht. Beide Stunden werden besprochen.

Hospitationen bei weiteren FachkollegInnen sind empfehlenswert, beruhen aber auf direkter Absprache und können von der LiV nicht eingefordert werden.

Die LiV kann pro Fach einmal im Semester an einer anderen Schule hospitieren und wird ggf. dafür freigestellt. Weitere Hospitationen auswärts muss sie mit ihrem Stundenplan vereinbaren.

Der Unterricht unter Anleitung findet nach Absprache im Unterricht der Alk statt.

d. Teilnahme am Schulleben

Die LiV übernimmt als Kollege bzw. Kollegin Pflichten wie jede andere Lehrkraft. Sie übernimmt Aufsichtspflichten, kann ggf. als stellvertretene Klassenlehrkraft eingesetzt werden, nimmt ggf. an Wandertagen oder Klassenfahrten teil, gestaltet Schulfeste mit, kann dem Prüfungsausschuss angehören, etc. . Sie ist Mitglied der Lehrerkonferenzen und der Fachschaften, kann dort auch Interessen der LiVs vertreten. An Schulkonferenzen sollte sie als Gast teilnehmen.

Bei Veranstaltungen der Schule (Informationsabend, Schulentlassung u.ä.) ist sie anwesend.

e. Kollegiales Verhalten

Die LiV ist Mitglied des Kollegiums, in wesentlichen Belangen ist die Schulleiterin/der Schulleiter für sie zuständig. Sie kann darauf zählen, von der Schulleitung, den Alks und dem Kollegium mit Rat und Tat unterstützt zu werden.

Die LiVs engagieren sich in allen kollegialen Bereichen.

f. Verantwortung für die Ausbildung und Prüfungsvorbereitung

Die LiV ist für die sinnvolle Nutzung der Ausbildungszeit selbstverantwortlich. Sie muss die erforderlichen Module rechtzeitig buchen, die Anlage des Portfolios stetig betreiben, ihre Hausarbeit und ihren Prüfungstag fristgerecht planen und durchführen.

Die LiV informiert so rechtzeitig wie möglich den Stundenplankoordinator über geplante Beratungsbesuche und Modulbesuche vor allem hinsichtlich der geplanten Stunde, Teilnehmer und Räume.

 
 

Schlussbemerkung

 

Das Ausbildungskonzept wird kontinuierlich fortgeschrieben entsprechend den rechtlichen Veränderungen und den Sacherfordernissen der Ausbildung, der Schule sowie der Erfahrung mit der Umsetzung in der Praxis.

 

 

erneut überarbeitet März 2020

 

 

Anhang:

 

Formblatt bzw. Protokollblatt Orientierungsgespräche